Studierfähigkeitstest Sport
Studierfähigkeitstest zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums im Fach Sport
Der Studierfähigkeitstest Sport für die Aufnahme eine Lehramtsstudiums im Fach Sport zum Wintersemester 2026/2027 findet am
12. und 13. Juni 2026
statt. Zur Anmeldung kommen Sie über den untenstehenden Link, Anmeldeschluss zur Teilnahme am Studierfähigkeitstest 2026 ist Freitag, 29. Mai 2026.
Hinweis: Das Präsidium der Goethe-Universität hat in seiner Sitzung vom 20.01.2026 eine Zulassungsbeschränkung für alle Lehramtsstudiengäng im Fach Sport zum Wintersemester 2026/27 beschlossen. Dies bedeutet, dass die Teilnahme am Studierfähigkeitstest Sport entsprechend für alle Lehramtsstudiengänge die Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an unserem Institut zum Wintersemester 2026/27 ist.
Anmeldung zum Studierfähigkeitstest Sport am 12. und 13. Juni 2026
Weiterführende Links
Vordruck ärztliches Attest (Achtung: Bei der Bewerbung ist verpflichtend dieser Vordruck zu verwenden, andere Bescheinigungen oder Atteste können leider nicht akzeptiert werden!)
Hinweise zu den Prüfungen
Laufen, Springen, Werfen
Medizinballstoß aus dem Stand
60m Sprint
Bewegen im Wasser
Tauschen/Gleiten
Startablauf für 100-m-Zeitschwimmen
Bewegen an und mit Geräten
Bewegungen gestalten
Prüfungsleistung „Bewegungen gestalten“
Die Musik hat 4x8 Zählzeiten, die ersten 8 Zählzeiten sollen zum Einzählen genutzt werden.
In den folgenden 3x8 Zählzeiten ist die vorgegebene Gestaltung zu präsentieren.
Audiodatei
Tanzabfolge von vorne gefilmt
Tanzabfolge von hinten gefilmt
Rückschlagspiele
Zielschussspiele
Vier-Tore-Ball (SFT Zielschussspiele)
Informationen zur Anrechnung von Sporteignungsprüfungen anderer Universitäten
Anträge auf Anrechnung von Sporteignungsprüfungen anderer Universitäten (siehe §1, Satz 2 der Satzung über den Studierfähigkeitstest Sport) richten Sie bitte an
Goethe-Universität Frankfurt
Institut für Sportwissenschaften
Ginnheimer Landstraße 39
60487 Frankfurt
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:
- die Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung im Original oder in beglaubigter Kopie,
- ein Ausdruck der Prüfungsanforderungen der Prüfung,
- ein an Sie adressierter, aber nicht frankierter Rückumschlag in der Größe C4.
Anträge auf Anrechnung können bis zwei Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist für die Lehramtsstudiengänge der Goethe-Universität am 15.07. eines jeden Jahres gestellt werden, für später eingehende Anträge kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht garantiert werden.
